Buchhaltung & Baulohn für Baufirmen – Bremen, Hamburg, Hannover
Laufende Buchhaltung, Baulohn & SOKA-Bau, Bauabzugsteuer-Rückerstattung (§48 EStG) – für Baufirmen aus Deutschland, Litauen, Polen, Lettland
Unsere Leistungen für Bauunternehmen
✔️ Baulohn & Lohnabrechnung für Bauunternehmen in Bremen, Hamburg, Hannover und deutschlandweit
✔️ Finanzbuchhaltung für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige
✔️ Vorbereitende Buchhaltung für Steuerberater und Unternehmen
✔️ SOKA-BAU Meldungen, Beitragsabrechnungen und Verwaltung
✔️ Bauabzugsteuer (§48 EStG) – Freistellungsbescheinigung und Rückerstattung
✔️ Gewerbeanmeldung, GmbH-Gründung und Unternehmensberatung
✔️ Geschäftsadresse in Bremen – ladungsfähige Firmenanschrift für Unternehmen
✔️ Aufmaß, Rechnungsstellung und Abrechnung von Bauleistungen
Ihr Partner für Baulohn, Buchhaltung und Unternehmensservice für Bauunternehmen in Bremen, Hamburg, Hannover, Oldenburg,Lübeck und ganz Deutschland.
• Laufende Buchhaltung & vorbereitende Buchführung für Steuerberater und Unternehmen
• Baulohn & SOKA-Bau-Abrechnung
• Bauabzugsteuer-Rückerstattung (§48 EStG, §48b Freistellungsbescheinigung)
• Gewerbeanmeldung & GmbH-Gründung
• Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Elektriker, SHK u.a.)
• Vorbereitung von Unterlagen für den Steuerberater & DATEV-Export

10
Jahre Erfahrung
500
Zufriedene Kunden
20k
Verbrachte Stunden

Wir übernehmen Ihre laufende und vorbereitende Buchhaltung gemäß §6 Nr. 4 StBerG. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung oder DATEV-Export – Sie konzentrieren sich auf Ihr Baugeschäft, wir kümmern uns um die Zahlen.
Wir bieten eine umfassende Buchhaltungsverwaltung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wir erstellen Baulohn-Abrechnungen nach Bautarifvertrag, melden SOKA-Bau-Beiträge korrekt an und führen die Abrechnung für gewerbliche und angestellte Baumitarbeiter durch. Auch für ausländische Baufirmen mit Entsandten in Deutschland.
Unser effizientes Lohnabrechnungssystem sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter pünktlich und korrekt bezahlt werden.


Bauabzugsteuer-Rückerstattung (§48 EStG) – für EU-Baufirmen
Als Baufirma aus Litauen, Polen, Lettland oder einem anderen EU-Land haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der einbehaltenen Bauabzugsteuer (15%). Wir beantragen Ihre Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG und begleiten das komplette Erstattungsverfahren.
Kundenzufriedenheit
Hohe Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle, und wir streben stets danach, Ihre Erwartungen zu übertreffen.

